Mit der Amtsarztquote werden Medizinstudienplätze im Rahmen der Vorabquote an Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach dem Studium und der anschließenden Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre ärztlich im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in Sachsen-Anhalt tätig zu sein.
Hintergrund:
In Sachsen-Anhalt sind die 14 Gesundheitsämter jeweils bei den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelt. Bereits heute fehlen über 30 Ärzte in den Gesundheitsämtern. Der Bedarf an Amtsärzten wird auf Grund der Altersstruktur in den kommenden Jahren massiv zunehmen.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst – die dritte Säule des Gesundheitswesens – hat vor Ort in den Gesundheitsämtern in den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Vielzahl an Aufgaben. Über die gerade in den letzten Jahren im Fokus stehenden Aufgaben im Infektions- und Katastrophenschutz hinaus ergibt sich ein viel breiteres Aufgabenspektrum für den ÖGD und damit den Amtsarzt.
Die Bandbreite der Aufgaben beinhaltet unter anderem:
Was ist das Besondere an der Amtsarztquote?
Die Abiturnote spielt nur eine untergeordnete Rolle.
Vielmehr zählen eine Berufsausbildung/Berufserfahrung in einem medizinischen Beruf. Eine Liste der anerkennungsfähigen Berufe ist hier zu finden. Eine praktische Tätigkeit in einer Arztpraxis, einem Medizinischen Versorgungszentrum oder Krankenhaus kann ebenfalls anerkannt werden, wenn die Tätigkeit mindestens sechs Monate ausgeübt wurde. Insgesamt werden aus allen entsprechenden Tätigkeiten maximal 48 Monate gewertet.
Ein weiteres Kriterium ist das Ergebnis eines spezifischen Studierfähigkeitstests. Der Test wird schriftlich abgelegt, dauert einen Tag und findet online statt.
Die Kriterien werden wie folgt gewichtet:
Ein Berechnungsbeispiel ist hier zu finden.