Rechtliche Rahmenbedingungen
Rechtliche Rahmenbedingungen
Bitte beachten Sie die folgenden Informationen:
Die Anlage zu § 4 Abs. 5 Satz 3 LAAVO
„Anerkannte Berufsausbildungen und -tätigkeiten, die über die Eignung für den Studiengang Humanmedizin Aufschluss geben“ wird um die folgenden – neu zu vergebenden - Berufsbezeichnungen ergänzt werden:
- Altenpflegefachperson
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachperson
- Gesundheits- und Krankenpflegefachperson
- Medizinische Technologin für Funktionsdiagnostik / Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik
- Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik/ Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik
- Medizinische Technologin für Radiologie / Medizinischer Technologe für Radiologie
- Pflegefachperson
Sobald die ergänzte Anlage in Kraft getreten ist, erfolgt die entsprechende Veröffentlichung.