FAQ: Amtsarztquote & Tätigkeitsregionen
Mit der Amtsarztquote werden 1,5 Prozent der Medizinstudienplätze als Vorabquote an diejenigen Studierenden vergeben, die sich verpflichten, nach dem Studium und der anschließenden Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Sachsen-Anhalt ärztlich tätig zu sein.
Für die Zulassung zum Medizinstudium im Rahmen der Amtsarztquote gelten andere Auswahlkriterien als für das zentrale Zulassungsverfahren über die Stiftung für Hochschulzulassung.
Die Amtsarztquote wurde als Maßnahme eingeführt, um die ärztliche Versorgung im öffentlichen Gesundheitsdienst in Sachsen-Anhalt auch zukünftig zu sichern, insbesondere in Regionen, wo bereits heute der Arztmangel spürbar ist. In Sachsen-Anhalt gibt es insgesamt 14 Gesundheitsämter, angegliedert bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt ist die zuständige Stelle und führt das Auswahlverfahren durch.