Verpflichtung zur ärztlichen Tätigkeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst
Eine Zulassung zum Medizinstudium im Rahmen der Amtsarztquote Sachsen-Anhalt setzt den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Land Sachsen-Anhalt voraus.
Mit Abschluss des Vertrages geht der Bewerber folgende Verpflichtungen ein:
- Nach Absolvierung des Studiums nimmt der Bewerber die Facharzt-Weiterbildung auf, die zur Ausübung der Tätigkeit als Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen berechtigt.
- Nach Absolvierung der Facharzt-Weiterbildung wird der Bewerber als Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt tätig, für die das zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem Landkreistag Sachsen-Anhalt und dem Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt einen besonderen öffentlichen Bedarf festgestellt hat.
- Für den Fall, dass der Bewerber vorgenannten Verpflichtungen nicht nachkommt, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 250.000 Euro zu zahlen. Von einer Vertragsstrafe kann nur abgesehen werden, wenn der Bewerber einen Abschnitt der Ärztlichen Prüfung endgültig nicht besteht oder von der zuständigen Stelle (Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt) das Vorliegen eines Härtefalls anerkannt wird.