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Berechnung des Gesamtpunktwertes

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Berechnung des Gesamtpunktwertes

Die Auswahl der Bewerber und Bewerberinnen für die Amtsarztquote in Sachsen-Anhalt richtet sich in absteigender Reihenfolge nach dem erzielten Gesamtpunktwert.

Die Kriterien gehen mit folgender Gewichtung in den Gesamtpunktwert ein:

  • Abiturdurchschnittsnote                                                      10 %
  • Testergebnis des fachspezifischen Studierfähigkeitstests   50 %
  • Berufsausbildung / Berufstätigkeit, praktische Tätigkeit      40 %

Das jeweilige Kriterium geht mit Punkten in die Wertung ein. Für jedes Kriterium werden zwischen 0 und 100 Punkte vergeben, so dass im Ergebnis unter Berücksichtigung der Gewichtung jeder Bewerber zwischen 0 und 100 Punkten erreichen kann. Kommastellen werden abgeschnitten, es wird nicht gerundet. Aus dem erreichten Punktwert ergibt sich der Rangplatz. Die Bewerber mit den besten Punktwerten unterzeichnen den öffentlich-rechtlichen Vertrag und erhalten danach eine Zulassung durch die Stiftung für Hochschulzulassung. Die Anzahl richtet sich danach, wie viele Medizinstudienplätze in Sachsen-Anhalt zur Verfügung stehen.

Hier eine Beispielsrechnung:

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