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Amtsarztquote & Tätigkeitsregionen

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FAQ: Amtsarztquote & Tätigkeitsregionen

Was bedeutet die „Amtsarztquote“ für Sachsen-Anhalt?

Mit der Amtsarztquote werden 1,5 Prozent der Medizinstudienplätze als Vorabquote an diejenigen Studierenden vergeben, die sich verpflichten, nach dem Studium und der anschließenden Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Sachsen-Anhalt ärztlich tätig zu sein.

Für die Zulassung zum Medizinstudium im Rahmen der Amtsarztquote gelten andere Auswahlkriterien als für das zentrale Zulassungsverfahren über die Stiftung für Hochschulzulassung.

Warum gibt es die Amtsarztquote?

Die Amtsarztquote wurde als Maßnahme eingeführt, um die ärztliche Versorgung im öffentlichen Gesundheitsdienst in Sachsen-Anhalt auch zukünftig zu sichern, insbesondere in Regionen, wo bereits heute der Arztmangel spürbar ist. In Sachsen-Anhalt gibt es insgesamt 14 Gesundheitsämter, angegliedert bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Wer trifft die Auswahlentscheidung im Rahmen der Amtsarztquote?

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt wurde als zuständige Stelle bestimmt und trifft die Auswahlentscheidung. Das Ministerium hat die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt mit der Vorbereitung und Durchführung des Bewerbungsverfahrens beauftragt, sodass Sie im Rahmen des Bewerbungsverfahrens Kontakt zu Mitarbeiterinnen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt haben werden.

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