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Die Bewerbungsfrist endet am 31. März - bitte den Postlauf zu den Feiertagen beachten!

Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, bei denen die schriftliche Bewerbung bis zum 02.04.2024 bei der KVSA eingegangen ist. Die elektronische Bewerbung muss bereits bis zum 31.03.2024 eingegangen sein.

 

Was ist die Amtsarztquote?

Mit der Amtsarztquote werden Medizinstudienplätze im Rahmen der Vorabquote an Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach dem Studium und der anschließenden Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre ärztlich im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in Sachsen-Anhalt tätig zu sein.

Hintergrund:

In Sachsen-Anhalt sind die 14 Gesundheitsämter jeweils bei den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelt. Bereits heute fehlen über 30 Ärzte in den Gesundheitsämtern. Der Bedarf an Amtsärzten wird auf Grund der Altersstruktur in den kommenden Jahren massiv zunehmen.

Der Öffentliche Gesundheitsdienst – die dritte Säule des Gesundheitswesens – hat vor Ort in den Gesundheitsämtern in den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Vielzahl an Aufgaben. Über die gerade in den letzten Jahren im Fokus stehenden Aufgaben im Infektions- und Katastrophenschutz hinaus ergibt sich ein viel breiteres Aufgabenspektrum für den ÖGD und damit den Amtsarzt.

Die Bandbreite der Aufgaben beinhaltet unter anderem:

  • Beratungs- und Unterstützungsangebote für Familien mit Kleinkindern, die Mütterberatungen,
  • Kita- und Einschulungsuntersuchungen,
  • Untersuchungen und Beratungen von Schwangeren und Schwangerschaftskonfliktberatungen, 
  • Kontroll- und Überwachungsaufgaben im Bereich der Krankenhaus-, Umwelt- und Seuchenhygiene
  • Beratungs- und Hilfsangebote für psychisch kranke Menschen, chronisch kranke sowie körperlich behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Menschen, teils in Bereichen in denen niemand sonst tätig ist 
  • Erstellung amtsärztlicher Gutachten und Zeugnisse von der Einstellung bis zur Dienstfähigkeit
  • Netzwerkarbeit und Schaffung von Schnittstellen
  • Mitwirkung an der Gesundheitsberichterstattung
  • Politikberatung
  • Zahnärztliche Prävention

Was ist das Besondere an der Amtsarztquote?

Die Abiturnote spielt nur eine untergeordnete Rolle.

Vielmehr zählen eine Berufsausbildung/Berufserfahrung in einem medizinischen Beruf. Eine Liste der anerkennungsfähigen Berufe ist hier zu finden. Eine praktische Tätigkeit in einer Arztpraxis, einem Medizinischen Versorgungszentrum oder Krankenhaus kann ebenfalls anerkannt werden, wenn die Tätigkeit mindestens sechs Monate ausgeübt wurde. Insgesamt werden aus allen entsprechenden Tätigkeiten maximal 48 Monate gewertet.

Ein weiteres Kriterium ist das Ergebnis eines spezifischen Studierfähigkeitstests. Der Test wird schriftlich abgelegt, dauert einen Tag und findet online statt.

Die Kriterien werden wie folgt gewichtet:

  • Abiturdurchschnittsnote                                                             10 %
  • Testergebnis des Studierfähigkeitstests                                     50 %
  • Berufsausbildung / Berufstätigkeit/praktische Tätigkeit              40 %

Ein Berechnungsbeispiel ist hier zu finden.

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